- Gerichtsstand kraft Vereinbarung
- Gerichtsstand m kraft Vereinbarung jurisdiction by agreement; forum by consent
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… … Pierer's Universal-Lexikon
Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Schweiz [2] — Schweiz (Gesch.). Die ersten Bewohner der S. sollen celtischen Ursprungs gewesen u. von Nordost eingewandert sein. Sie waren in vier Stämme getheilt, wurden zusammen Helvetier genannt u. lebten in freier Verfassung. Nach ihnen hieß das Land… … Pierer's Universal-Lexikon
Hannover [2] — Hannover (Geschichte). I. Älteste Geschichte, bis zur Gründung einer besonderen Linie Braunschweig Lüneburg, bis 1569. Das jetzige Königreich H. wurde zum größten Theil von Sachsen (Westfalen, Ostfalen, Engern) bewohnt, dazu kamen im NW. Friesen… … Pierer's Universal-Lexikon
Adel [1] — Adel (vom althochdeutschen adal, d.i. ausgezeichnet, od. Geschlecht, Familie, während das franz. Noblesse, engl. Nobility, vom lat. nobilitas kommt u. den Stand dessen bezeichnet, der einen Namen hat, von einer lange bestehenden Familie ist),… … Pierer's Universal-Lexikon
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… … Deutsch Wikipedia